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Was passiert, wenn man die Durchseuchung beschließt und sie „Notbremse“ nennt

Rettungswagen von innen - pvdberg / Pixabay
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Das Land NRW hat heute eine neue CoronaSchutzVO vorgelegt. Dort ist die in der Mammutsitzung am Montag beschlossene „Notbremse“ hinterlegt. Diese besagt zunächst aus, dass nur die Öffnungen zurückgenommen werden, die seit Anfang März gegen jede Vernunft durchgedrückt wurden1.

Gucken wir uns §16 Abs. 1 CoronaSchutzVO doch mal genauer an, weil da ja so viel gestoppt wird, wenn „die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100“ liegt:

  • Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven nur zur Abholung bzw. Rückgabe
  • Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen unzulässig
  • in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie in nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks kein Zutritt zu geschlossenen Ausstellungsräumen
  • der Betrieb des nicht zum tägliche Bedarf gehörenden Einzelhandels untersagt
  • der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes ist unzulässig
  • die Erbringung von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, untersagt

Man beachte: Kein Wort von Kitas und Schulen, die als Katalysator und Bindeglied empirisch belegt mitverantwortlich für das rapide Wachstum der Fälle sind.2

Und dann stolpern wir über den zweiten Absatz.

§16 Abs. 2 CoronaSchutzVO
§16 Abs. 2 CoronaSchutzVO

Wer genau hinguckt, wird überraschende Parallelen zum viel und zurecht kritisierten Öffnungsbeschluss aus der MPK am 3.3.2021 feststellen:

Öffnungsbeschluss MPK 3.3.2021
Öffnungsbeschluss MPK 3.3.2021

Es gibt aber einen Unterschied: Während man damals bereits die Notbremse beschlossen hat, die in der Grafik gar nicht vorkommt, und die beschriebenen Öffnungsschritte für Inzidenzen zwischen 50 und 100 nur mit einem negativen Testergebnis erlauben wollte, wird in der „Notbremse“ diese Öffnung auch für Inzidenzen über 100 erlaubt. Das, liebe Leser, stellt sich die Landesregierung unter einem angemessenen Vorgehen gegen die steigenden Fallzahlen vor. Oder in anderen Worten: #TeamDurchseuchung.

Und bevor jetzt wieder irgendwelche Leute anfangen zu schreien, man müsse doch vor allem an die Kinder denken, denke ich doch auch mal an die Kinder. Und zeige Euch, was bereits jetzt passiert, weil die Zahlen durch die Decke gehen.3

Erst die Theorie:

Und jetzt die Praxis:

Aber immerhin ist jemand zuständig:

Ich habe deswegen angeregt, dass die Stadt Leverkusen sich dazu äußert, wie hier die drohenden Katastrophen für die betroffenen Familien verhindert werden sollen.

Durch die höhere Infektiosität der SARS-CoV-2-Variante B1.1.7 kommt es aktuell bundesweit zu steigenden Fällen. Die Altersgrenze sinkt, so dass vermehrt mit schweren Fällen in der Elterngeneration zwischen 20 und 50 zurechnen ist. Aktuell mehren sich Berichte über Familien, in denen beide Elternteile schwer an Covid-19 erkrankt sind. Dazu stellen sich Fragen:

  1. Hat die Stadt Leverkusen ein Konzept für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung möglicherweise selbst Corona-positiver Kinder von erkrankten Eltern, wenn beide Elternteile oder das alleinerziehende Elternteil so schwer akut oder langfristig an Covid-19 bzw. LongCovid erkrankt sind, dass diese sich nicht mehr selbst um ihre Kinder kümmern können?
  2. Welche psychologische Betreuung steht für derart betroffene Kinder und Jugendliche zur Verfügung?
  3. Wie stellt die Stadt Leverkusen sicher, dass Familien und insb. den Kindern und Jugendlichen Anlaufstellen bekannt sind, um in diesen Fällen Hilfe zu erhalten?
  4. Haben in der Stadt Leverkusen bereits solche Situationen stattgefunden? Wenn ja, wie lange waren die betroffenen Kinder jeweils in Fremdbetreuung?

Denn das Beste kommt noch: Es wird alles noch viel schlimmer werden.

Fußnoten:

  1. weil man wegen des Ende Februar schon sichtbaren Anstiegs der Zahlen eigentlich dringend die Maßnahmen hätte verschärfen müssen[]
  2. Aber man soll ja an die Kinder denken!!!1!EINSZWÖLF[]
  3. Seine wir mal ganz realistisch: So 100.000 Fälle bundesweit. Pro Tag. Spinnerei? Leider nein.[]
  1. Pingback: Was ich gegen #SARS-CoV-2 habe – Die Sockenseite

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