Im Ärzteblatt las ich unter der Überschrift „Modellprojekt zur Pflege-Personalbemessung zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf“ Folgendes:
„Es zeigte sich, dass bei den Pflegekräften keineswegs davon ausgegangen werden kann, dass individuell exakt die ihrem Qualifikationsniveau entsprechenden Kompetenzen vorhanden sind“, formuliert das Autorenteam des Berichtes.
Vielmehr sei deutlich geworden, dass sowohl Personen mit latent vorhandenen, aber nicht akut abrufbaren, Kompetenzen als auch solche mit einer Kompetenzausstattung, die ihr jeweiliges formales Qualifikationsniveau übersteigen würden, in den Modelleinrichtungen angetroffen worden seien.“
Deutsches Ärzteblatt
No shit, Sherlock. Es gibt KollegInnen, die das faszinierende Phänomen Berufserfahrung haben, bei denen sie von Fachkräften zur Übernahme von Tätigkeiten herangeführt wurden, um den jahrzehntelang ungedeckten Bedarf in Zeiten des Pflegenotstands abdecken zu können, ohne die formelle Qualifikation zu besitzen.
Das bestehende System kann nicht ohne deren Berücksichtigung verbessert werden, denn weder können diese per Knopfdruck eine ein- bis anderthalbjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemacht haben, noch sind sie vollständig dazu in der Lage oder bereit, dies überhaupt zu tun, noch können die Einrichtung bei beliebig vielen Personen über den langen Zeitraum auf deren Arbeitskraft verzichten.
In unseren Einrichtungen haben diverse KollegInnen, die auf der Warteliste für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz stehen, weil wir nicht mehr als auf 3 pro Jahr verzichten können. Wir haben zudem diverse KollegInnen, die aus privaten Gründen keine Ausbildung anstreben. Sie alle haben aber bereits die materiellen Qualifikationen, um Schichtleitungsaufgaben zu übernehmen. Diese werden jährlich durch die Wohnbereichsleitungen in Form von mitarbeitendenbezogenen Pflegevisiten evaluiert und im Zweifel durch Schulungen wiederaufgefrischt.
Sie sind selbst natürlich weder Pflegefachpersonen noch PflegefachassistentInnen, es gibt aber tagsüber immer mind. 2 Fachkräfte auf anderen Wohnbereichen im Haus, die strukturell für solche Fälle zuständig sind und zeitnah telefonisch zur Unterstützung herangezogen werden können.
Das PeBeM in der Pflege sollte so reformiert werden, dass auch erworbene Kompetenzen berücksichtigt werden. Rein formell können viele dieser Personen nur als Qualifikationsniveau 1 oder 2 berücksichtigt werden, obwohl sie mit QN 3 vergleichbare materielle Kompetenzen besitzen.

