Seit dem 1.7.2022 müssen Abo-Verträge per Mausklick zu kündigen sein. So meldete heute früh das Bundesumweltministerium die Ankunft des Kündungsbuttons:

Möglich macht dies das Gesetz über faire Verbraucherverträge. Der Artikel auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz führt aus:

Von nun an müssen die Unternehmen auf ihren Internetseiten eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung anbieten. Ein Klick auf diesen Button führt zu einer Bestätigungsseite. Mit einem weiteren Button „jetzt kündigen“ wird die Kündigung final abgesendet. 

Im Gesetz ist dies im Absatz 2 von § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr so ausgeführt:

Auszug aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

(2) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die
1. den Verbraucher auffordert und ihm ermöglicht Angaben zu machen
a) zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund,
b) zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit,
c) zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags,
d) zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll,
e) zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an ihn und
2. eine Bestätigungsschaltfläche enthält, über deren Betätigung der Verbraucher die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Das findet auch die Verbraucherzentrale gut:

Ich war gleich interessiert, weil ich einen Vertrag kündigen musste, bei dem bisher online nur eine Vormerkung möglich war. Der Vollzug der Kündigung musste schriftlich, per Fax oder über die nur alle Schaltjahre mal erreichbare Kundenhotline erfolgen. 1 Ich hab schon diverse Stunden in der Hotline-Warteschleife verbracht, als das noch Base war, und die Erreichbarkeit ist mit O2 nicht besser geworden. Und dann erfahren, dass ich den Vertrag zwei Wochen früher hätte kündigen müssen, und er jetzt noch ein weiteres Jahr läuft. Aber in 11 Monaten könnte ich ja noch zu kündigen versuchen. Ihr kennt das.2

Auf meine Frage, ob die Pflicht zum Kündigungsbutton verpflichtend bereits ab heute gilt, weil ich bei O2 keinen solchen Button finden konnte, kam diese Reply vom Twitteraccount @o2cando:

Ich hab für Euch dann noch einmal unter https://www.o2online.de/service/kuendigung/ nachgeguckt, damit Ihr das nicht tun müsst.

Screenshot von der O2-Kündigungsseite, irgendwo steht da auch was von Kündigung

Immerhin steht auf der Startseite – unter dem traurig drein guckenden Hündchen – etwas von einer Vertragskündigung. Einen Kündigungsbutton findet mal dort nicht. Nur welche für ein persönliches Angebot und zur Angebots-Hotline.

Screenshot vom mittleren Drittel der O2-Kündigungsseite, weiterhin kein Kündigungsbutton in Sicht

Ich blättere weiter. Da kommt dann noch was von Optionen, nun doch mal gerade nicht zu kündigen. Und noch mehr Geheische nach Vertragsverlängerung3. Und dann plötzlich:

Screenshot von der Kündigungsseite von O2, unteres Drittel

Im unteren Drittel der Seite 4 unter reichlich „Bleib doch bei uns“-Gedöne versteckt gibt es eine dreispaltige Tabelle: „Erstklassiger Service ist uns wichtig. Das gilt auch für Deine Kündigung.“ Bla bla. Darunter gibt es die:

  • Telefonische Kündigung
  • Kündigung per Brief
  • Kündigung per Fax

Wer mit Lupe hinguckt, erkennt die Details: Ein kleiner blauer Pfeil rechts zeigt an, dass es da noch etwas gibt; ebenso zeigt unter der Tabelle ein Anzeiger, dass die Tabelle noch zusätzliche Inhalte hat.

Screenshot von der O2-Kündigungsseite, unteres Drittel, umgeblätterte Tabelle

Und tatsächlich: Dort, gut versteckt, findet man den Hinweis eine vierte Option: die sagenumwobene Online-Kündigung. Erst wenn man also dort die Tabelle erweitert hat, taucht die laut Gesetz „gut sichtbar“ platzierte Option für die Online-Kündigung auf. Die nicht den vom Gesetz vorgeschrieben Schriftzug „Verträge hier kündigen“ trägt, aber wenigstens einigermaßen eindeutig „Vertrag kündigen“.

Die dem Kunden am wenigsten Zeit stehlende Option ist also entgegen dem Willen des Gesetzgebers leider nicht wirklich „gut sichtbar“. Und was passiert, wenn man die gut versteckte Option nun gefunden hat?

Screenshot der Online-Kündigung

Erst mal kommt noch ein trauriger Hund mit Geheische nach Vertragsverlängerung. Und darunter endlich die Möglichkeit, die Daten für die Vertragskündigung einzugeben. Immerhin steht dort ganz unten, nach dem auszufüllenden Formular, eindeutig die vom Gesetzgeber vorgesehene Formulierung „Jetzt kündigen“. Als oranger Button.5

Screenshot des Kündigungsbuttons

Und tatsächlich kam auch gleich eine Bestätigung der Kündigung per E-Mail. Der abgelöste Altvertrag ist somit Geschichte.

Screenshot der Kündigungsbestätigung

Well done, O2. Nicht.

Warum kann das nicht gleich im O2-Shop bei Abschluss eines neuen oder Verlängerung eines bestehenden Vertrags passieren? Warum sind ohnehin nicht benötigte Zusatzverträge, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit des Hauptvertrags kostenpflichtig werden, überhaupt zulässig sind? Warum können diese Zusatzverträge nicht direkt bei Vertragsabschluss mit Kündigungsdatum versehen werden? Stellt sich raus: Laut §309 BGB Nr. 9 ist die stillschweigende Verlängerung von Verträgen jetzt auch unwirksam. Ein Geschäftsmodell bricht zusammen.

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Fußnoten:

  1. Funfact: Per Fax sei dafür ideal, weil das Empfangssystem alle eingehende Post digitalisieren würde, womit die Schriftform bereits gewahrt sei. Erzählte mir vor ein paar Tagen mein Kundenberater in der Filiale.[]
  2. Es gibt schon einen Grund, warum es Angebote wie aboalarm.de gibt.[]
  3. How Audible of O2![]
  4. Man beachte auch den Scroll-Balken rechts[]
  5. Orange mag ich.[]

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