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Anfrage Schutz von IT-Equipment in Leverkusener Schulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

Leverkusen hat im Rahmen der Digitalisierung in der schulischen Bildung zahlreiche IT-Geräte angeschafft. Für die Schüler:innen wurden zahlreiche Tablets für den Einsatz im Unterricht beschafft. Zusätzlich sind viele Klassenräume mit digitalen Leinwänden ausgestattet. Dabei trug staatliche Förderung dazu bei, dass in Leverkusen überdurchschnittlich viele Endgeräte für die Schüler:innen zur Verfügung gestellt werden konnten. Speziell die mobilen Geräte scheinen aber für Einbrecher lukrative Ziele zu sein. Bei aktuellen Einbrüchen in Schulen in Bürrig und Quettingen konnte offenbar eine hohe zweistellige Zahl an iPads entwendet werden.

Zur Strategie zum Schutz der verwendeten digitalen Endgeräte haben wir folgende Fragen:

  1. Sind die mobilen Geräte bzw. die digitalen Leinwände mit einer netzwerkbasierten Verschlüsselung ausgestattet, die verhindert, dass das Gerät außerhalb des Netzwerks in Betrieb genommen werden kann? Wenn nein, warum nicht?
  2. Sieht das Konzept für die die Aufbewahrung der mobilen Geräte mechanische Befestigung z.B. mit Kabelschlössern bei dezentraler Aufbewahrung bzw. bei zentraler Aufbewahrung durch Einschließen in einen Tresor mit mindestens Sicherheitsklasse Grad 0 nach EN 1143-1 vor? Wenn nein, warum nicht?
  3. Sind die digitalen Leinwände in den Unterrichtsräumen mechanisch befestigt, um gegen Wegrollen oder Wegtragen zu sichern?
  4. Sind aktive Netzwerkkomponenten, die frei zugänglich sind (z.B. WLAN-Access-Points), durch mechanische Befestigung vor Wegnehmen geschützt? Wenn nein, warum nicht?
  5. Wie wird den Lehrkräften, die mit den digitalen Endgeräten arbeiten, die adäquate Aufbewahrung der Geräte vermittelt?
  6. Wie bewertet die Stadt Leverkusen angesichts des hohen Schadens bei zentraler Aufbewahrung in den Schulen die Option, zur Aufbewahrung der mobilen Geräte diese Schüler:innen mitzugeben?

Mit freundlichen Grüßen

Keneth Dietrich
Oliver Ding

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