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Stadtelternrat ruft Träger zu mehr Engagement im eingeschränkten Regelbetrieb auf

Kinder beim Spiel
Kinder beim Spiel

Die Antworten der Leverkusener Stadtverwaltung zum aktuellen Stand der Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb zeigen Verbesserungspotential auf. Auch in Rückmeldungen zu einer Umfrage des Stadtelternrats Leverkusen zur Notbetreuung während des Betretungsverbots zeigten sich Probleme und unzulängliche Umsetzungen. Der Stadtelternrat begrüßt die geplante hälftige Kostenübernahme der Stadt für die Elternbeiträge in den Monaten Juni und Juli.

In einer über z.d.A. Rat veröffentlichten Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage mit 12 Punkten von Simona Ruch, Vertreterin des Stadtelternrats im Kinder- und Jugendhilfeausschuss, hatte die Stadt mehrere Fragen beantwortet. Aus Sicht des Stadtelternrats zeigt sich vor allem in folgenden Bereichen Verbesserungsbedarf:

Elternmitwirkung

In Kindertagesstätten der Stadt Leverkusen wurde bezüglich der im eingeschränkten Regelbetrieb geltenden Öffnungszeiten kein einziger Elternbeirat einbezogen. Die Stadt begründet dies mit dem Vorrang des Gesundheitsschutzes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Rückmeldungen der freien Träger zeigen, dass dies eine vorgeschobene Behauptung ist. Die freien Träger kamen überwiegend ihrer im §9a Abs. 4 KiBiz festgehaltenen Verpflichtung nach, die Elternvertretung einzubeziehen und ihre Gestaltungshinweise angemessen zu berücksichtigen.

Betreuungszeiträume

In städtischen Kindertagesstätten wurde bezüglich der im eingeschränkten Regelbetrieb geltenden Betreuungskorridore keine Erweiterung umgesetzt. Die Stadt begründet dies mit der engen Personaldecke, von der sie jedoch selbst angibt, dass diese bei durchschnittlich 92% liegt. Dies ist unter Berücksichtigung der vergleichsweise hohen Krankenstände im Erzieherberuf und der vom Fachbereich regelmäßig angegebenen freien Stellen nahezu Normalbetrieb. Die Rückmeldungen der freien Träger zeigen, dass Erweiterungen durchaus mit angespannter Personaldecke möglich sind. Es ist nicht erklärlich, warum es freien Trägern gelingt, die Betreuungszeiträume in Absprache mit dem LVR zu erweitern, aber bei den städtischen Einrichtungen nicht eine einzige dabei ist, bei der dies in die Tat umgesetzt wird. Sandra Quell vom Stadtelternrat hinterfragt dies: „Ich finde dies in erster Linie traurig. Könnte es sein, dass es eher ein Motivationsproblem als ein Personalproblem gibt?“

Kommunikation mit Eltern und Kindern

In der Umfrage des Stadtelternrats zur Notbetreuung während des Betretungsverbots zeigte sich ebenfalls ein sehr trägerabhängiges Bild. Während Kitas freier Träger überwiegend regelmäßig mit den Eltern und Kindern, die die Notbetreuung nicht nutzen durften, z.B. über Briefe und Videos Kontakt blieb, äußerten mehrere Eltern, deren Kinder sonst in städtischen Kitas betreut werden, dass kaum oder kein Kontakt gehalten wurde. Dies ist mit Personalknappheit nicht zu begründen, denn es standen städtischen Kitas durchschnittlich 87% des Personals bei nur einem Bruchteil der üblicherweise betreuten Kinder zur Verfügung. Dass diese personellen Ressourcen nicht ausreichten, um wenigstens einmal in der Woche einen Brief zu verfassen und per E-Mail an die Eltern zu senden, ist ebenfalls eher ein Problem der Motivation. Oliver Ding, Vorsitzender des Stadtelternrats kommentiert: „Natürlich waren alle Einrichtungen mit dem Betretungsverbot erstmals sehr plötzlich vor eine neue Situation gestellt. Viele äußerst motiverte Erzieherinnen und Erzieher insbesondere bei freien Trägern schafften es aber, mit liebevollen Briefen, Spielvorschlägen für Aktivitäten zuhause oder per Videokonferenz übertragene Vorlesestunden den Kontakt zu halten. Manche brachten sogar – den nötigen Abstand einhaltend – Ostergeschenke vorbei. Da wir nicht ausschließen können, dass es erneute Shutdowns geben wird, und zu befürchten ist, dass wieder die Förderung der Kinder als erstes geopfert würde, sollte die Stadt Best-Practice-Modelle ermitteln und dabei vor allem bei den freien Trägern nach Inspiration fragen. Die städtischen Einrichtungen haben sich in der Zeit des Betretungsverbots eher nicht mit Ruhm bekleckert.“

Härtefälle

Die Regelung von Härtefällen ist in Leverkusen wenig elternfreundlich. Bei der sehr restriktiven Auslegung ist ein kein Wunder, dass es weder bei städtischen Kitas noch bei Kitas freier Träger Härtefälle gab. Spannend wäre hier die Information, wie viele Härtefallanträge denn zurückgewiesen wurden.

Mittagessen

Bei einer Betreuungszeit bis 12.30 Uhr erhalten sowohl bei städtischen als auch bei einigen freien Trägern nur die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigten Kinder ein Mittagessen. Dies entspricht nicht dem in §13d Abs. 4 KiBiz formulierten Anspruch, dass Kinder am Mittagessen teilnehmen. Auch hier zeigen sich die freien Träger deutlich flexibler. Aus Sicht des Stadtelternrats muss jedes Kind, das um 12 Uhr noch in der Kita ist, auch ein warmes Mittagessen erhalten. Oliver Ding kritisiert dies scharf: „Dadurch, dass im Kitaalltag das Mittagessen, insb. im U3-Bereich oft bereits deutlich vor 12 Uhr angeboten wird, wird durch diese Verweigerung einer Mahlzeit provoziert, dass die Kinder hungrig sind. Wenn dies die Abholsituation und den Weg nach Hause für alle Beteiligten unnötig aufreibend macht, wäre dies der Kita vorzuwerfen.“