Politik und Gesellschaft Stadtelternrat

Anfrage des Stadtelternrates zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Leverkusener Kindertagesbetreuung

Ansicht auf Rathaus Leverkusen und Rathaus-Galerie vom Friedrich-Ebert-Platz her

Ich dokumentiere die nachstehende Anfrage von Simona Ruch, der Vertreterin des Stadtelternrats im Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Die Stadt hat die Anfrage mittlerweile über die z.d.A. Rat Nr. 5 beantwortet.

1. Wieviel Prozent der Erzieherinnen und Erzieher und Tagespflegepersonen standen zur Notbetreuung und wieviel Prozent aufgrund der Neudefinition der Risikogruppen für den anstehenden eingeschränkten Regelbetrieb zur Verfügung?

2. Welche Vorgaben zur Umsetzung der „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ macht das Jugendamt Leverkusen für die Leverkusener Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen“?

3. Wie wird mit Härtefällen verfahren, wenn die berufliche Existenz der Eltern aufgrund der reduzierten Betreuungszeit bedroht ist?

4. Inwieweit war der jeweilige Elternbeirat zur Festlegung der Zeitkorridore der Öffnungszeiten eingebunden, wie es gemäß § 9 Abs. 4 KiBiz vorgesehen ist?

5. Wie wird eine Bedarfsabfrage zur Bildung von Betreuungskorridoren und Gruppensettings bei den Eltern in den städtischen Kindertageseinrichtungen durchgeführt?

6. Wie wird mit Betreuungsbedarfen von weniger als 5 Tagen in der Woche organisatorisch und finanziell verfahren?

7. Wie wird mit Sprach- oder weiteren Förderangeboten mit externem Fachpersonal ab dem 8. Juni 2020 in den Einrichtungen umgegangen?

8. Wird bei der Abholzeit von 12:30 Uhr noch ein Mittagessen für Kinder vorgehalten?

9. Die pädagogischen Konzepte der offenen sowie der teiloffenen Betreuung müssen in neue Gruppensettings überführt werden. Welche städtischen Einrichtungen können dies aus baulichen Einschränkungen nicht oder nicht gänzlich umsetzen? Welche Kosten für etwaige Umgestaltung und Umzüge für Räumlichkeiten und Bildungsmaterial entstehen oder sind bereits entstanden?

10. Wie wird der Betreuungsbedarf der Leverkusener Familien für die Schließzeiten während der Schulsommerferien gemäß § 22a Abs. 3 S. 2 SGB VIII abgefragt, falls Eltern die Betreuung ihres Kindes nicht selbst gewährleisten können, weil sie aufgrund der Coronakrise ihren Urlaub bereits aufgebraucht haben und ihr Träger keine Betreuung in der Schließzeit vorhält? Wie wird ein Betreuungsangebot vom Jugendamt umgesetzt und für wie viele Leverkusener Kinder kann ein solches Angebot vorgehalten werden?

11. Da der Regelbetrieb aufgrund der Infektionslage jedoch weiterhin qualitativ und quantitativ mit Einschränkungen verbunden ist, erlassen das Land und die Kommunen den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge für Juni und Juli. Wie läuft der Zahlungsvorgang ab? Beruht die Berechnung auf der Grundlage des ursprünglichen oder neuen Betreuungsumfanges (25 statt 35, 35 statt 45)? Oder ist vielleicht sogar mit einem 100%igem Erlass in Leverkusen zu rechnen?

12. Laut FAQ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) kann eine Einrichtung einen größeren Umfang als die explizit benannten 25h/35h anbieten, „soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann“. Gibt es Einrichtungen, in denen dies ermöglicht werden kann?

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