Ich dokumentiere die Antwort der Stadt auf die Anfrage zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Leverkusener Tagesbetreuung von Simona Ruch, der Vertreterin des Stadtelternrats im Kinder- und Jugendhilfeausschuss, die in der z.d.A. Rat Nr. 5 beantwortet wurde.
Stellungnahme:
Zu 1.:
Städtische Kindertageseinrichtungen:
In den Wochen der Notbetreuung standen in den Städt. Kitas rd. 87 % der Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung.
Mit dem Start des eingeschränkten Regelbetriebes ab 08.06.2020 stehen nunmehr rd.92 % aller Erzieherinnen und Erzieher für einen entsprechenden Einsatz zur Verfügung.
Einrichtungsscharf betrachtet schwankt der Prozentsatz allerdings sowohl nach unten als auch nach oben, da die 41 Städt. Kindertageseinrichtungen jeweils mit einer unterschiedlichen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Risikogruppen betroffen sind.
Antworten der freien Träger:
Der prozentuale Anteil der eingesetzten Fachkräfte schwankte stark. Bei einer Einrichtung waren 30-40% im Einsatz, bei einer weiteren 40% der Fachkräfte und 60% der Ergänzungskräfte. Ein Träger meldet zurück, dass 60% der Fachkräfte im Einsatz waren. Die weiteren Anteile verteilten sich wie folgt: 1 Träger 80%, ein Träger 85%, ein Träger 90%, 2 Träger 100%.
Zu 2.:
Mit der mehr als ausführlichen und auch umfangreichen Handreichung des Landes NRW wurden den Kindertageseinrichtungen umfassende Vorgaben zur Umsetzung sowohl für die pädagogische Arbeit als auch zu den umfassenden Hygienemaßnahmen an die Hand gegeben. Dem Fachbereich Kinder und Jugend war allerdings grundsätzlich daran gelegen, dass in allen städtischen Kindertageseinrichtungen zum 08.06.2020 die erforderlichen Personalstärken zu ihren Gruppensettings mit den reduzierten Stundenumfängen zur Verfügung standen, um eine Überlastung der Gesamtsituation in allen 41 städtischen Kindertageseinrichtungen auszuschließen. Dazu wurden, auch zur Sicherheit und zur Unterstützung der in den Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, pragmatische und einheitliche Lösungen, insbesondere zu den Öffnungszeiten, vorgegeben. Demnach wurden die grundsätzlichen Regelöffnungszeiten ab morgens 7.30 Uhr an 5 Tagen in der Woche herangezogen, somit bei 25 Std./Woche bis 12.30 Uhr und bei 35 Std./Woche bis 14.30 Uhr.
Auf weitergehende Vorgaben wurde seitens des Fachbereichs Kinder und Jugend, mit Blick auf die umfassende Handreichung des Landes, verzichtet.
Zu 3.:
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Besondere Härtefälle im Sinne von § 2 Absatz 6 CoronaBetrVO sind solche Einzelfälle, in denen durch die Einschränkungen des Regelbetriebes eine besondere Härte für Eltern oder Kinder entsteht, die sich durch außergewöhnliche, schwerwiegende und atypische Umstände objektiv von den durch die Einschränkungen des Betreuungsangebotes allgemein entstehenden Härten abhebt. Die Entscheidung obliegt ausschließlich dem Jugendamt.
Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, wird im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung getroffen. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmeregelung, die in Abstimmung mit dem MKFFI durchaus eng ausgelegt werden sollte. Auf dieser Grundlage wird es nicht möglich sein, allen Alleinerziehenden oder Kindern von Eltern in kritischer Infrastruktur einen höheren Betreuungsumfang zu ermöglichen.
Folgende exemplarische Konstellationen sind als potentielle Härtefälle zu beschreiben: Drohender Verlust des Arbeitsplatzes bei Nichteinhalten der Arbeitszeiten und entsprechender Bescheinigung des Arbeitgebers; Tod oder schwere Erkrankung eines nahen Familienangehörigen sowie sonstige vergleichbare Notfälle.
Antworten der freien Träger:
Hier gab es eine breite Palette an Antworten: Die KiTa gibt nach vorheriger individueller Absprache mit den Eltern die Betreuungszeiten vor. Es gab keine Härtefälle (3 Einrichtungen/Träger), vorher individuelle Abfrage bei den Eltern. Die Eltern kommen mit den reduzierten Öffnungszeiten klar. Falls erforderlich, sollen Öffnungszeiten in Absprache mit dem öffentlichen Träger und dem LVR erweitert werden.
Zu 4.:
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Es wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.
In dieser besonderen Situation stehen die Trägerverantwortung und die Fürsorge gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund, insofern wurde keiner der jeweiligen Elternbeiräte zur Festlegung der Zeitkorridore eingebunden.
Antworten der freien Träger:
Bis auf einen Träger melden alle Träger/Einrichtungen zurück, dass sie per Mail, schriftlich oder telefonisch mindestens mit den Vorsitzenden im Austausch waren. Vor allem wegen der Betreuungszeiten wurde eine Abfrage bei den Eltern durchgeführt, in die die Elternbeiräte eingebunden waren.
Ein Träger hat rückgemeldet, dass wegen der Komplexität der Lösungsfindung beim Personaleinsatz für mehrere Einrichtungen die Elternbeiräte nicht einbezogen wurden. Der Träger musste den eingeschränkten Betrieb mit enger Personaldecke sicherstellen. Individuelle Lösungen waren dabei nicht möglich.
Zu 5.:
Bei der Festlegung der für den eingeschränkten Regelbetrieb vorgesehenen Gruppensettings mussten die Kolleginnen und Kollegen in den städtischen Kindertageseinrichtungen von Beginn an alle Kinder berücksichtigen, unabhängig davon, ob bzw. ab wann diese dann auch tatsächlich das Angebot wahrnehmen. Die Perspektive, dass zum 1. August 2020 Kinder neu aufgenommen werden, musste bei den Planungen ebenfalls berücksichtigt werden. So soll sichergestellt werden, dass im Falle sukzessiv steigender Betreuungen keine Neustrukturierungen erforderlich sind.
Betreuungsbedarfe der Eltern, z. B. aufgrund von Berufstätigkeit, können dadurch ggf. noch nicht vollumfänglich erfüllt werden. Leider verhält es sich so, dass sich die zu beachtenden Maßgaben des Infektionsschutzes nicht vollständig mit den Bedarfen und Wünsche der Eltern an die Betreuungsangebote vereinbaren lassen. Auch in diesem Fall ist die Trägerverantwortung und die Fürsorge gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas höher zu bewerten.
Vor diesem Hintergrund wurde keine Bedarfsabfrage zur Bildung von Betreuungskorridoren und Gruppensettings bei den Eltern in den Städt. Kitas durchgeführt.
Zu 6.:
Wie bereits zu 2. ausgeführt, wurden zur Sicherheit und zur Unterstützung der in den Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pragmatische und einheitliche Lösungen, insbesondere zu den Öffnungszeiten, vorgegeben. Demnach wurden die grundsätzlichen Regelöffnungszeiten ab morgens 7.30 Uhr an 5 Tagen in der Woche herangezogen, somit bei 25 Std./Woche bis 12.30 Uhr und bei 35 Std./Woche bis 14.30 Uhr.
Eine Umverteilung der zur Verfügung stehenden und somit reduzierten Betreuungsstunden auf eine 4-Tage-Woche kann nicht für einen Einzelfall bzw. für ein einzelnes Gruppensetting festgelegt, sondern muss für die gesamte jeweilig betroffene Einrichtung umgesetzt werden.
Höhere Betreuungsumfänge für die jeweilige Einrichtung (ebenfalls nicht Kind bezogen) können nur in Abstimmung mit dem Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde angeboten werden. Dazu ist jedoch gegenüber dem Landesjugendamt darzustellen, wie die einzelnen Gruppensettings personell besetzt sind und wie ggf. akute personelle Ausfälle aufgefangen werden können. Es steht den Eltern selbstverständlich frei, Ihr/e Kind/er nur an vier oder gar drei Tagen in die jeweilige Einrichtung zu bringen. Dies hat jedoch keine finanziellen Vorteile für die Eltern, mit Ausnahme der bereits von der Landesregierung NRW ausgesprochenen Beitragserlasse für die Monate April und Mai in voller Höhe und für Juni und Juli jeweils die hälftigen regulären Beiträge.
(Redaktionelle Anmerkung: Der in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses eingebrachte Antrag der CDU-Fraktion Leverkusen vom 03.06.2020, modifizierte Fassung vom 09.06.2020, Nr. 2020/3645, die Stadt Leverkusen möge auch die verbleibenden 50 % der Beiträge für die Monate Juni und Juli 2020 übernehmen, wurde inzwischen in der Ratssitzung am 25.06.2020 beschlossen. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass damit nicht die 50-prozentige Erstattung des Landes NRW zu dem vom Land NRW ausgesprochenen hälftigen Beitragserlass gefährdet ist. Die Klärung mit dem Land steht noch aus. Es wird entsprechend berichtet.)
Zu 7.:
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Alle in den Städt. Kitas fest eingesetzten Therapeutinnen und Therapeuten für Logopädie, Motopädie etc. und die erforderlichen Integrations-/Einzelfallhelfer für Kinder mit Behinderung sind bereits seit dem 14.05.2020 wieder im Einsatz, sofern sie nicht der Risikogruppe angehören. Die Sprachförderung in den städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt alltagsintegriert, so dass diese zu jedem Zeitpunkt, auch bereits während der Notbetreuung, gewährleistet war. Externe Förderangebote, sofern vorhanden, sind mit Blick auf die umfassenden durchzuführenden Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zunächst einmal zurückgestellt. Allerdings laufen dazu derzeit bereits die ersten Kontaktaufnahmen, zu denen nun im Einzelfall eine Abstimmung mit der jeweiligen Kita-Leitung hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit stattfindet.
Antworten der freien Träger:
Der größte Teil der Träger meldete zurück, dass kein externes Personal im Einsatz sei. Integrationshelfer wurden aber wieder eingesetzt. Bei einem Träger erfolgte der Einsatz wie vor dem Shutdown. Generell meldeten die Träger zurück, dass sie wenige Kinder mit Förderbedarf in den Einrichtungen betreuen.
Zu 8.:
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Bei einer Abholzeit von 12.30 Uhr wird in den städtischen Kindertageseinrichtungen kein Mittagessen vorgehalten. Ausnahmen bilden die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigten Kinder.
Antworten der freien Träger:
Drei Träger meldeten zurück, dass es ein Mittagessen auch bei Abholung um 12.30 Uhr gibt. Zwei Träger meldeten zurück, dass sie nur 35 Stunden betreuen und damit die Kinder ein Essen erhalten. Zwei Träger meldeten zurück, dass es bei Abholung um 12.30 Uhr kein Mittagessen gibt.
Zu 9.:
Die Raumkapazitäten in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind unabhängig von den jeweiligen Konzeptionen so gestaltet, dass mit den nunmehr umzusetzenden Gruppensettings keine baulichen Einschränkungen einhergehen.
Zu 10.:
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Analog zu den Vorjahren hat für die städtischen Kindertageseinrichtungen bereits zu Anfang des Jahres 2020 wieder eine entsprechende Abfrage zu einem Betreuungsbedarf in der Sommerschließzeit stattgefunden. Diese Abfrage wurde ereits wieder aktiviert, damit eine entsprechende Notbetreuung für die angemeldeten Bedarfe umgesetzt werden kann.
Die Organisation zum Standort, zur Personalbemessung und der Gruppensettings ist mit Blick auf ca. 73 Kinder inzwischen abgeschlossen. Parallel dazu hat eine entsprechende Abfrage bei den freien Trägern stattgefunden. Im Ergebnis wurden seitens der Träger keine Bedarfe von Eltern zurückgemeldet, die nicht von den Trägern selbst abgedeckt werden können. Für alle Kinder, die zum 1. August 2020 schulpflichtig werden, findet in der Woche vom 03.08.2020 bis zum 07.08.2020 ein entsprechendes Betreuungsangebot im Jugendhaus Lindenhof statt. Auch hierzu hat eine Abfrage in allen Kindertageseinrichtungen in Leverkusen stattgefunden, um das Betreuungsangebot entsprechend planen und organisieren zu können.
Antworten der freien Träger:
Alle Träger haben ihre Schließzeiten mit den Eltern kommuniziert und die Bedarfe abgefragt. Bedarfsgerecht sind einzelne Einrichtungen bei den Trägern geöffnet.
Dem öffentlichen Träger wurden keine Bedarfe von Eltern, die ihr Kind in einer Tageseinrichtung eines freien Trägers betreuen lassen, zurückgemeldet.
Zu 11.:
Der vom Land NRW ausgesprochene hälftige Beitragserlass für die Monate Juni und Juli 2020 wird grundsätzlich umgesetzt. Für den Monat Juni 2020 bedeutet dies für die Eltern, dass keine Zahlungen erforderlich sind, da die Stadt Leverkusen die Gelegenheit nutzt und die für März 2020 zugesagte hälftige Erstattung mit dem Monatsbeitrag Juni 2020 verrechnet.
Dies gilt sowohl für die Elternbeiträge Kita und Tagespflege als auch für die Essensgeldpauschalen für die tägliche Warmverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Für den Monat Juli 2020 wird der hälftige Beitrag für Kita und Tagespflege abgesetzt. Alle Eltern, deren Kinder ab Juli 2020 im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den städtischen Kindertageseinrichtungen an der täglichen Mittagsversorgung teilnehmen, zahlen wieder die volle monatliche Essensgeldpauschale in Höhe von 56,00 €.
(Redaktionelle Anmerkung: Der in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses eingebrachte Antrag der CDU-Fraktion Leverkusen vom 03.06.2020, modifizierte Fassung vom 09.06.2020, Nr. 2020/3645, die Stadt Leverkusen möge auch die verbleibenden 50 % der Beiträge für die Monate Juni und Juli 2020 übernehmen, wurde inzwischen in der Ratssitzung am 25.06.2020 beschlossen. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass damit nicht die 50-prozentige Erstattung des Landes NRW zu dem vom Land NRW ausgesprochenen hälftigen Beitragserlass gefährdet ist. Die Klärung mit dem Land steht noch aus. Es wird entsprechend berichtet.)
Zu 12.:
Städtische Kindertageseinrichtungen:
Siehe Ausführungen zu 6., zweiter Absatz.
Sollte eine der städtischen Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit sehen, das derzeitige Betreuungsangebot, unter Berücksichtigung aller Vorgaben und unter Ausschluss einer Überlastung der Gesamtsituation, verändern bzw. erhöhen zu können, wird dies vom Fachbereich Kinder und Jugend selbstverständlich aufgegriffen, geprüft und mit dem Landesjugendamt abgestimmt.
Der Fachbereich Kinder und Jugend ist im täglichen Austausch mit den 41 städtischen Kindertageseinrichtungen und zum jetzigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass eine Veränderung der Betreuungszeiten bzw. gar Erhöhung der Betreuungszeiten jeweils für eine gesamte Einrichtung mit Blick auf die jeweilig vorhandenen personellen Ressourcen auszuschließen ist.
Antworten der freien Träger:
Die meisten Träger haben rückgemeldet, dass wegen der engen Personalsituation eine Erweiterung der eingeschränkten Öffnungszeiten unter den derzeitigen Vorgaben nicht möglich ist. Ein Träger meldete zurück, dass der Klärungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Für drei Träger wurden, in Abstimmung mit dem Landesjugendamt, erweiterte Öffnungszeiten abgestimmt.
Kinder und Jugend
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