In der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage des Stadtelternrats zur Anfrage zur Gewaltprävention in Leverkusener Kitas wird deutlich, dass es weiter Probleme in diesem Bereich gibt. Nach meiner Ansicht bieten sich drei Maßnahmen an, um das Problem konstruktiv anzugehen: die verpflichtende Einführung mindestens einer Beauftragten für Kinderschutz in jeder Kindertageseinrichtung, die statistische Auswertung sowie eine anonyme, unabhängige Meldestelle für Gewalt.
In seiner Antwort verweist der Fachbereich Kinder und Jugend in den Nrn. 1, 2 und 5 auf die Publikation „Bildungsgrundsätzen für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren in Kinderbetreuung und in Schulen im Primarbereich“ des Familienministeriums von 2016. In diesem Dokument kommt der Begriff „Gewalt“ zwei Mal vor: einmal bei der Auflistung von in Kitas vermittelten Bildungsmöglichkeiten, die benennen, Konflikte selbständig und gewaltfrei zu lösen; ein anderes Mal im Zusammenhang mit dem Verständnis für „Fernsehgewalt“ im Rahmen der Vermittlung von Medienkompetenz. Ein Gewaltpräventionskonzept ist dieser Publikation nicht zu entnehmen. Die Aussage, dass „die angesprochene Thematik hier umfassend und abschließend abgehandelt“ wird, trifft erkennbar nicht zu.
In der Stadt Leverkusen gibt es nach Auskunft in Nr. 3 keine Beauftragten zur Gewaltprävention. Die Aufgabe soll von allen Fachkräften mit übernommen werden. Aufgaben, die nicht klar geregelt werden, leiden jedoch bei komplexen Aufgabengebieten wie der Bildungsvermittlung im Primarbereich erfahrungsgemäß an fehlenden Zuständigkeiten. Nach meiner Ansicht sollte es in jeder Kindertageseinrichtung mindestens eine Beauftragte für Kinderschutz geben.
Die Stadtverwaltung verweist zu Nr. 4 darauf, dass es ein Verfahren gibt, das vorsieht, dass dem Jugendamt gemeldet werden muss, wenn Konfliktsituationen durch die Fachkräfte nicht umfassend ausgeräumt werden können. Die Beurteilung, ob etwas umfassend ausgeräumt werden kann, wird also nicht durch eine dritte Stelle getroffen, sondern durch die Fachkräfte selbst. Bei Eigenevalutationen gibt es jedoch bekanntermaßen blinde Flecke, was im Zusammenhang mit dem Fehlen konkreter Zuständigkeiten bei der Gewaltprävention nicht einrichtungsintern aufgelöst werden kann. Somit kann das Jugendamt auch nicht davon ausgehen, dass ihm alle nicht gelösten Probleme gemeldet werden. Die benannten externen Kooperationspartner weisen auch eher darauf hin, dass mit dem Verweis auf die Kindeswohlgefährdung der schwarze Peter dem sozialen Netzwerk der Kinder zugewiesen werden soll, anstatt die Probleme die in der Kita selbst bestehen, zu prüfen.
Das Jugendamt führt laut Nr. 5 keine Statistik über Problemfälle. Es ist demnach nicht messbar, ob keine schwerwiegenden Konflikte vorlagen oder ob diese alle zügig gelöst werden konnten. Insbesondere ist aber auch nicht messbar, wo es besonders wenige oder besonders viele Probleme gibt, was Aufschluss über geeignete Konzepte zur Gewaltprävention bieten könnte. Eine solche statistische Auswertung ist daher nach meiner Ansicht als eine im Qualitätsmanagement sinnvolle Maßnahme dringend zu empfehlen.
Dass die Stadtverwaltung zu Nr. 10 darauf verweist, dass bei Problemen die Leitung in der Kita informiert werden sollte, ignoriert das Problem, dass die Leitung eventuell systemisch bedingte Ursachen nicht erkennt oder nicht erkennen will und daher wenig Interesse an einer Problemlösung hat oder die beteiligten Eltern dabei nicht ausreichend unterstützt. Solche Fälle wurden auch dem Stadtelternrat bereits mehrfach zugetragen. Dies hat Signalwirkung und könnte auch andere Eltern demotivieren, mit ihren gewaltbezogenen Problemen den Kontakt zur Leitung zu suchen. Zur Problemlösung bietet sich daher eine anonyme, unabhängige Meldestelle für Gewalt an.