Politik und Gesellschaft Stadtelternrat

Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage zur Gewaltprävention in Kitas

Ansicht auf Rathaus Leverkusen und Rathaus-Galerie vom Friedrich-Ebert-Platz her

Wir dokumentieren hier die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage von Irina Prüm, Vorsitzende des Stadtelternrates und Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 22.12.2017 zum Thema „Gewaltprävention in Kitas“, veröffentlicht in der z.d.A. Rat vom 22.2.2018:

Stellungnahme:
Zu 1.:
Grundlage für die Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.2007 sowie die auf dieser Grundlage geschaffenen sonstigen Rahmenbedingungen und Handlungsgrundlagen. Konkrete Aussagen zur pädagogischen Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit den Bildungsgrundsätzen für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren in Kinderbetreuung und in Schulen im Primarbereich (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, 2016) geschaffen.

Soziale Beziehungen sind danach die elementare Voraussetzung eines jeden Bildungsprozesses. Kinder müssen in ein Konfliktverhalten hereinwachsen, indem sie lernen, ihre Gefühle, Interessen und Grenzen wahrzunehmen und auszudrücken, ihr Verhalten zu kontrollieren, Konflikte auszuhalten und Lösungen zu finden. Dies ist der Grundstein für soziale Erfahrungen wie Gemeinschaft, Freundschaft und Solidarität.

Das Kind nimmt sich als Teil einer Gemeinschaft wahr und lernt, gesellschaftlich verantwortlich und rücksichtsvoll zu handeln. Dabei benötigen Kinder Fachkräfte, die ihnen mit Interesse, Respekt und Empathie begegnen, die Empfindungen und Bedürfnisse der Kinder anerkennen, sie unterstützen und begleiten. Die Fachkräfte geben den Kindern die Gelegenheit, Schritt für Schritt sich und andere Menschen kennenzulernen, sich anderen gegenüber abzugrenzen und zu erfahren, dass das eigene Recht eingefordert werden kann, gleichzeitig aber auch das Recht des Gegenübers zu respektieren ist. Regeln für das Zusammenleben werden gemeinsam gefunden.

Zu 2.:
Da die Bildungsgrundsätze NRW verbindliche Grundlage für die Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder in NRW sind und die angesprochene Thematik hier umfassend und abschließend abgehandelt wird, bedarf es keiner separaten Konzepte.

Zu 3.:
Die Fachkräfte in den städtischen Kitas begleiten und beobachten die Erkundungen der Kinder in allen Bereichen. Sie geben den Kindern Sicherheit und leisten Hilfestellung und Unterstützung. Gewaltprävention ist hierbei eine Aufgabe, die von jeder Fachkraft in der Kita in größtmöglicher Verantwortung umgesetzt wird.

Zu 4.:
Entsprechend der gesetzlichen Grundlage gibt es klare Regelungen für Fälle nach § 8 a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Hiernach ist, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Hierfür gibt es ein verbindliches und formales Verfahren.

Soweit es in städtischen Kitas Konfliktsituationen gibt, die bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Gewaltprävention durch die Fachkräfte nicht umfassend ausgeräumt werden können, gibt es Kooperationsvereinbarungen mit externen Partnern, z.B. Erziehungsberatung, Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt an Kindern, Kinderschutzbund, die gegebenenfalls hinzugezogen werden.

Zu 5.:
Im Rahmen des Auftrags und der Aufgabenerledigung nach dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW sind gegebenenfalls bestehende Konflikte ausgeräumt worden. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.

Zu 6.:
Es liegen diesbezüglich keine Daten vor.

Zu 7. bis 9.:
Die Fragestellungen sind inhaltlich unter Ziffern 1 und 2 abgehandelt worden. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Fachkräfte in den Kitas, unter anderem Bildungsangebote so zu unterbreiten, dass sie den Bedürfnissen und Ansprüchen des einzelnen Kindes im Hinblick auf den spezifischen Entwicklungsstand entsprechen.

Zu 10.:
Die Verwaltung empfiehlt, bei einer entsprechenden Beobachtung beziehungsweise einem entsprechenden Verdacht, unverzüglich die Leitung der Kita anzusprechen.

Kinder und Jugend

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