Es gibt zu tun: Kai-Uwe Steffens hat eine sehr unterstützenswerte E-Petition auf den Weg gebracht, die mit aktuell nicht einmal 4.000 Mitzeichnern noch viel zu wenig Unterstütung hat. Du kannst das ändern, indem Du die Petition Strafprozessordnung – Verbot der Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.2011 aufrufst und mitzeichnest. Netzpolitik.org wünscht sich das auch von Dir (und hat einen QR-Code, mit dem sogar Dein Smartphone den Weg findet).
Darum geht’s:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Steffens wiederholt noch einmal, was schlecht ist an der Vorratsdatenspeicherung:
Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist inakzeptabel. Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.
Was folgt daraus?
In mehreren EU-Mitgliedstaaten sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, mit denen die EU-Richtlinie 2006/24 umgesetzt werden sollte, von höchsten Gerichten bereits für unvereinbar mit den Verfassungen der jeweiligen Staaten und somit für ungültig erklärt worden. Eine einheitliche Regelung, wie sie die Richtlinie ursprünglich aus Wettbewerbsgründen herstellen wollte, ist daher mit Vorratsdatenspeicherungen nicht herbeizuführen. Die notwendige einheitliche Regelung kann folglich nur darin bestehen, Vorratsdatenspeicherungen jeder Art in allen EU-Mitgliedstaaten zu untersagen.
Die Begründung ist schlicht, aber stichhaltig. Aus der wünschenswerten Rechtsharmonisierung ein Verbot der unsäglichen Schnüffelmanie abzuleiten, ist schon genial. Also, nix wie auf zum Mitzeichnen!
(siehe auch: Petition gegen Vorratsdatenspeicherung, Neue Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung, Neue Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung)