Das Urteil ist eine erfreuliche Überraschung: Das Amtsgericht Freiburg hat den Sozialhilfeträger dazu verurteilt, die Kosten für eine Pflegekraft im Nachtdienst zu übernehmen, die über eine sturzgefährdete Seniorin wachen soll, damit diese nicht fixiert wird. Das ist ein Sieg für die Freiheitsrechte! Warum? Stellt Euch mal vor, ihr wäret mit den untenstehenden Gerätschaften an Euer Bett gefesselt.
(Quelle: Stealth12, Lizenz CC-BY-SA)
Seit einiger Zeit gibt es nämlich eine Bewegung gegen unreflektierte Fixierungen wie das reflexartige Hochziehen von Bettgittern und Festschnallen von Bauchgurten. Jahrzehntelang waren solche und ähnliche Maßnahmen
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen mal richtig gemacht hat.
Dennoch versuchen verschiedene Kostenträger, die Pflege immer noch dazu zu zwingen, Menschen gegen ihren Willen festzubinden oder einzusperren, wenn andere Maßnahmen zur Sturzprophylaxe nicht ausreichen. Zum Glück bekommen sie dies zunehmend von den Gerichten um die Ohren gehauen. Studien zeigen außerdem, dass nicht einmal der vorgebliche Hauptzweck, nämlich die Sturzvermeidung, durch Fixierungen erreicht werden kann. Durch die reduzierte Mobilität und die dadurch sinkende Kraft steigt nämlich das Risiko, in Fixierungspausen zu stürzen, dramatisch. Dennoch sind gefährlicherweise auch manche Pflegekräfte noch immer der irrigen Ansicht, die richterliche Genehmigung einer Fixierungsmaßnahme sei nicht ständig auf tatsächliche Notwendigkeit zu überprüfen, sondern eine Verpflichtung, und die Pflegekraft bekäme sogar Ärger, falls die Bewohnerin aufgrund einer nicht angebrachten Fixierung stürzen sollte. Das ist erschreckend falsch.
Deswegen ist das Urteil des Amtsgerichts Freiburg ein Sieg für die Freiheit.
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