Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Bundesfamilienministerin Paus ist entsetzt über Fälle von Gewalt in bayerischen Kitas. Laut einer Recherche des BR seien 2022 bis Dezember mehr als 230 Fälle von seelischer und körperlicher Gewalt gegen Kinder vorgekommen. Kinder wurden beispielsweise von Kita-Personal zum Essen gezwungen, erniedrigt, bloßgestellt oder grob angefasst. Durch Stressoren wie dem hohen Arbeitsaufkommen bei fortbestehendem Fachkräftemangel und pandemiebedingt hohem Krankenstand ist die Gefahr groß, dass es auch in NRW zu Übergriffen gegenüber der Selbstbestimmtheit der in den Einrichtungen betreuten Kinder kommt.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung durch Personal, andere Kinder oder bauliche Mängel ist das LVR-Landesjugendamt frühzeitig zu informieren. Dazu gehören laut eben diesem insbesondere Unfälle mit Personenschäden, Aufsichtspflichtverletzungen, verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten, sexuelle Gewalt, unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigende Erziehungsstile, grob unpädagogisches (vorwiegend verletzendes) Verhalten, Verletzung der Rechte von Kindern, gewichtige Anhaltspunkte für die Zugehörigkeit des Personals zu einer Sekte oder zu einer extremistischen Vereinigung und Rauschmittelabhängigkeit von Personal.
Aufbauend auf die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage Gewaltprävention des Stadtelternrats Leverkusen vom 22.12.2017, die am 25.2.2018 beantwortet wurde, man dabei aber unserer Einschätzung nach überwiegend auf Gewalt zwischen Kindern oder durch Erziehungsberechtigte abstellte, stellen wir daher untenstehende Fragen.
Hierbei ist uns wichtig, dass wir dies nicht als Anklage des pädagogischen Personals verstanden haben möchten, welches seit Jahren mit Personalknappheit kämpft und durch die Pandemie besonders belastet war und ist, sondern im Gegenteil durch Überlastungssituationen entstehende Problematiken verdeutlichen wollen, um diese abzustellen und Risikofaktoren für Gewalt präventiv reduzieren möchten. Dies kann nicht gelingen, wenn das Problem tabuisiert wird.
- Welche Verfahren gibt es in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leverkusen, um Gewalt und potentiell kindeswohlgefährdendes Verhalten durch Mitarbeitende festzustellen und dem abzuhelfen bzw. vorzubeugen? Gedenkt die Stadt Leverkusen, ein solches Verfahren im Zusammenhang mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz zu überarbeiten?
- Wie wird in der Stadt Leverkusen sichergestellt, dass bei Beobachtung oder Verdacht von potentiell kindeswohlgefährdendem Verhalten wie physischer oder psychischer Gewalt durch Mitarbeitende dieses gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII gemeldet, aufgeklärt und nachbereitet wird?
- Welche Arten von physischer und psychischer Gewalt durch Mitarbeitende wurden nach Erkenntnis der Stadtverwaltung in Leverkusen in den vergangenen fünf Jahren in Leverkusener Kindertageseinrichtungen beobachtet bzw. dem Landesjugendamt gemeldet?
- Liegen der Stadtverwaltung bzw. dem Landesjugendamt Zahlen über die Häufigkeit derartiger Übergriffe in Kitas in der Stadt Leverkusen in dem vergangenen fünf Jahren vor? Bitte nach Jahren, Stadtteilen und Trägerschaft aufschlüsseln.
- Sind der Stadt Leverkusen Fälle bekannt, bei denen Kita-Mitarbeitende infolge von durch sie begangene physische und psychische Gewalt gegenüber Kindern entlassen bzw. versetzt werden mussten?
Mit freundlichen Grüßen
Keneth Dietrich
Oliver Ding
Der Beitrag Anfrage Gewaltprävention in Kitas erschien zuerst auf Piratenpartei Leverkusen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Bundesfamilienministerin Paus ist entsetzt über Fälle von Gewalt in bayerischen Kitas. Laut einer Recherche des BR seien 2022 bis Dezember mehr als 230 Fälle von seelischer und körperlicher Gewalt gegen Kinder vorgekommen. Kinder wurden beispielsweise von Kita-Personal zum Essen gezwungen, erniedrigt, bloßgestellt oder grob angefasst. Durch Stressoren wie dem hohen Arbeitsaufkommen bei fortbestehendem Fachkräftemangel und pandemiebedingt hohem Krankenstand ist die Gefahr groß, dass es auch in NRW zu Übergriffen gegenüber der Selbstbestimmtheit der in den Einrichtungen betreuten Kinder kommt.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung durch Personal, andere Kinder oder bauliche Mängel ist das LVR-Landesjugendamt frühzeitig zu informieren. Dazu gehören laut eben diesem insbesondere Unfälle mit Personenschäden, Aufsichtspflichtverletzungen, verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten, sexuelle Gewalt, unzulässige Strafmaßnahmen, herabwürdigende Erziehungsstile, grob unpädagogisches (vorwiegend verletzendes) Verhalten, Verletzung der Rechte von Kindern, gewichtige Anhaltspunkte für die Zugehörigkeit des Personals zu einer Sekte oder zu einer extremistischen Vereinigung und Rauschmittelabhängigkeit von Personal.
Aufbauend auf die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage Gewaltprävention des Stadtelternrats Leverkusen vom 22.12.2017, die am 25.2.2018 beantwortet wurde, man dabei aber unserer Einschätzung nach überwiegend auf Gewalt zwischen Kindern oder durch Erziehungsberechtigte abstellte, stellen wir daher untenstehende Fragen.
Hierbei ist uns wichtig, dass wir dies nicht als Anklage des pädagogischen Personals verstanden haben möchten, welches seit Jahren mit Personalknappheit kämpft und durch die Pandemie besonders belastet war und ist, sondern im Gegenteil durch Überlastungssituationen entstehende Problematiken verdeutlichen wollen, um diese abzustellen und Risikofaktoren für Gewalt präventiv reduzieren möchten. Dies kann nicht gelingen, wenn das Problem tabuisiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Keneth Dietrich
Oliver Ding
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