Politik und Gesellschaft Stadtelternrat

Anfrage Qualitätsmanagement in Leverkusener Kindertagesstätten

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Der Stadtelternrat hat auf meine Anregung eine weitere Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, dieses Mal zum Thema Qualitätsmanagement in Leverkusener Kindertagesstätten. Diese dokumentiere ich gerne hier:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

optimale Gestaltung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes sowie die Gewährleistung einer hohen pädagogischen Qualität durch kontinuierliche Weiterentwicklungs- und Verbesserungsprozesse, ist das Ziel der Qualitätspolitik in Kindertageseinrichtungen. Der Ausbau der Handlungsfelder, Standards und pädagogischer Abläufe, die transparent dokumentiert und in der Konzeption abgebildet werden, sind dafür eine Grundvoraussetzung. Die Qualität in Kitas sollte generell aus vier wesentlichen Perspektiven beurteilt werden: Aus der Sicht von Kindern, von Eltern, von MitarbeiterInnen und Leitung und aus der Sicht externer Fachexperten, Träger und Öffentlichkeit.

Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verpflichtet die Landesjugendämter dazu, gemäß §79a in Verbindung mit dem §85 Abs. 2, SGB VIII, fachliche Empfehlungen zur Orientierung bei der Qualitätsarbeit zu entwickeln. Diese Empfehlungen sollen Jugendämtern helfen, vor Ort Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität und zu ihrer Gewährleistung auch für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln. Die gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände, Freien Wohlfahrtspflege und Landesjugendämter in NRW liegen unter
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/dokumente_88/Inhalt_Qualitaetsentwicklung_in_Kitas-gesamt-internet.pdf vor.

Gesetzlich gefordert sind also geeignete Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung in § 11 Abs. 2 KiBiz sowie §§ 79, 79a SGB VIII. Das Wohl der Kinder und die Wahrung ihrer Rechte wurde bereits in § 45 Absatz 2 S 3, SGB VIII gesetzlich geregelt und sollten das oberste Kriterium aller qualitativen Entwicklungen sein. Auch in § 13 Abs 6, KiBiz wird die Beteiligung von Kindern und damit die Berücksichtigung ihrer Sichtweise auf die Betreuungsqualität verankert.

Maßgeblicher Teil von Qualitätsentwicklung und -sicherung sind Verfahren zur Messung der Qualität. Eine einmalige Umfrage wie 2017 durchgeführt, ist im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung jedoch nicht ausreichend. Die aktuelle Herausforderung, den Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen quantitativ zu erfüllen, und die dabei erzielten Fortschritte dürfen nach Ansicht des Stadtelternrats nicht dazu führen, dass die Betreuungsqualität aus dem Blick gerät.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Qualitätskriterien zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen wurden gemäß § 11 Abs. 2, KiBiz vom öffentlichen Träger für städtische Kitas entwickelt?
  2. Werden in Leverkusener Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Qualitätsentwicklung die „Leitfragen zur (Selbst-)Evaluation“ aus den Gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände, Freien Wohlfahrtspflege und Landesjugendämter in NRW berücksichtigt? Wenn ja, in welchen Einrichtungen wurden bereits Audits nach diesen Empfehlungen durchgeführt?
  3. Werden in Leverkusener Kindertageseinrichtungen Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 angestrebt oder bereits erfolgreich umgesetzt? Wenn ja, für welche Kitas trifft dies zu?
  4. Wurden nach Kenntnis der Stadtverwaltung in Leverkusener Kindertageseinrichtungen
    externe Evaluierungen gemäß § 11 Abs. 3 KiBiz durchgeführt? Wenn ja, welche Kitas waren zu welchem Zeitpunkt betroffen, und welche Ergebnisse liegen dazu vor?
  5. Welche Verfahren sehen die städtischen Kindertageseinrichtungen in Leverkusen
    konzeptionell vor, damit die Kinder altersentsprechend partizipieren können? Bitte benennen Sie die 5 häufigsten Beschwerdethemen von Kindern in städtischen Einrichtungen.
  6. Wie wird konkret mit den Anregungen und Beschwerden von Kindern in städtischen Einrichtungen umgegangen? Wie wird in städtischen Kindertageseinrichtungen gewährleistet, dass auf Basis der eingegangenen Anregungen und Beschwerden Verbesserungsprozesse eingeleitet werden?
  7. Sind der Stadtverwaltung systematische Prozesse zum Management von kindlichen Anregungen und Beschwerden in Kindertageseinrichtungen von freien oder kirchlichen Trägern bekannt? Wenn ja, inwieweit unterscheiden sich diese von den in städtischen Kitas praktizierten Prozessen?
  8. Wie werden Eltern in städtischen Kitas über ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung in der Kita konkret informiert, welche die Erziehungspartnerschaft zwischen Kita und Eltern gewährleisten sollen und somit Grundvoraussetzung für gelingende Qualität sind?
  9. Wie stellen die städtischen Tageseinrichtungen sicher, dass der jeweilige Elternbeirat bei vorliegenden Anregungen und Beschwerden von Eltern an einer konstruktiven Lösung/Umsetzung beteiligt wird?
  10. Welche Vorgehensweisen empfiehlt der öffentliche Träger Eltern bei Anregungen und Beschwerden, wenn seitens der Einrichtung die eingebrachten Themen aus Elternsicht nicht adäquat bearbeitet werden?
  11. Wie häufig haben sich Eltern mit Beschwerden über ihre Kindertageseinrichtung in den letzten 3 Jahren an die Verwaltung des Jugendamtes gewendet? Welche Inhalte von Anregungen und Beschwerden seitens der Elternschaft zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen sind der Verwaltung bekannt? Bitte dabei die 5 häufigsten Themen herausstellen.
  12. Welche Lösungen konnten in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat zu in Frage 11 genannten Fällen gefunden werden?

Mit freundlichen Grüßen
Irina Prüm
Mitglied Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Vorsitzende Stadtelternrat

(Download der Anfrage)

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