Politik und Gesellschaft Stadtelternrat

Anfrage zu Elternbeiträgen

Euro-Scheine und -Münzen rund um einen Taschenrechner

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

mit den Elternbeiträgen in Leverkusen wird laut Stadtverwaltung nur ein geringer Anteil der Kosten für die Kindertagesbetreuung finanziert (14%, Stand April 2017). Während in verschiedenen Ländern und Kommunen die ohnehin nicht kostendeckenden Beiträge abgeschafft wurden, erhebt Leverkusen Elternbeiträge, die für einige Eltern nur schwer zu finanzieren sind.

In diesem Zusammenhang hat der Stadtelternrat folgende Fragen:

  1. In welchem Umfang haben sich die Einnahmen durch Elternbeiträge im beendeten Kita-Jahr 2016/2017 im Vergleich zum Kita-Jahr 2015/2016 geändert? Nennen Sie bitte den Betrag, um den sich die Einnahmen erhöht oder gesenkt haben.
  2. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für einen Betreuungsplatz in einer Kita für a) ein Kind unter 2 Jahren, b) ein Kind im Alter von 2 Jahren sowie c) ein Kind im Alter von über 3 Jahren? Bitte die Beträge pro Alter benennen, mit denen die Leverkusener Verwaltung jährlich kalkuliert und bitte die Gesamtkosten nennen, die im Haushalt 2017 und 2018 für die Kindertagesbetreuung angenommen wurden.
  3. Wie setzen sich die tatsächlichen Kosten für die Kindertagesbetreuung in Leverkusen zusammen? Bitte in einer Kalkulation darstellen, aus welchen Beträgen sich die Kosten zusammensetzen.
  4. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Elternbeiträge in den jeweiligen Gehaltsstufen im Jahr 2017? (Bitte pro Einkommensstufe aufschlüsseln, wie in z.d.A. Rat Nr. 4, 2017 Anlagen 1-3)
  5. In Leverkusen werden alle positiven Einkünfte abzgl. Werbungskosten für die Berechnung der Elternbeiträge zu Grunde gelegt. Wird somit die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Kostenschuldner ausreichend ermittelt, wenn weder Unterhaltszahlungen, Schuldverpflichtungen, Lebenshaltungskosten o.ä. berücksichtigt werden?
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, eine bei steigender Kinderzahl sinkende Gebührenstruktur zu erstellen, wie es bereits in anderen Kommunen praktiziert wird?
  7. Laut „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen“ zahlen Eltern in der Tagespflege ihre Elternbeiträge nach Blöcken von z.B. 31 bis unter 36 Stunden oder 41 bis unter 45 Stunden. Für diese Stundenblöcke werden die gleichen Elternbeiträge wir für einen 35- bzw. 45-Stundenplatz in einer Kita erhoben. Folglich zahlen Eltern in der Tagespflege für die 41-stündige Betreuung ihres Kindes genauso viel, wie für eine 45-stündige Betreuung in einer Kita. Wie begründet die Stadtverwaltung den somit höheren Elternbeitrag in der Tagespflege?
  8. Wie begründet die Stadtverwaltung, dass die Staffelung der Einkommen lediglich bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 78.000 EUR vorgenommen wird? Laut Aufteilung der Betreuungsverträge nach Betreuungsart und Jahreseinkommen vom Dezember 2016, fallen 51,6% der erhobenen Elternbeiträge in der höchsten Einkommensstufe an. Mit welcher Begründung werden höhere Einkommen nicht entsprechend ihrer höheren Wirtschaftskraft mehr belastet werden, indem zum Beispiel die für die Elternbeiträge relevante Einkommenstabelle wie in der Stadt Dortmund bis zu einem Einkommen von 150.000€ gestaffelt wird? In Dortmund fällt der Beitrag, der in Leverkusen bei einem Einkommen von 78.000€ anfällt, erst bei einem Einkommen über 100.000€ an.
  9. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, die bisher unteren und mittleren Gruppen der Berechnungstabelle zu entlasten, bspw. durch entsprechende Belastungen derjenigen Einkommen, die deutlich über der bisherige Obergrenze liegenden?
  10. Stand Dezember 2016 wurden lediglich 1,1% der Elternbeiträge in der Gehaltsstufe 2 bis 25.000€ eingenommen. Wie beurteilt die Stadtverwaltung unseren Vorschlag die Beitragsfreiheit auf diese Einkommensgruppe zu erweitern?
  11. Eltern, deren Kind nach dem 1. November geboren wurden, zahlen i.d.R. zwei Jahre den sehr hohen U3- Elternbeitrag. Andere Kommunen haben die Stichtagsregelung bereits abgeschafft und die Eltern zahlen dort ab dem 3. Geburtstag den Ü3-Elternbetrag. Wie beurteilt die Verwaltung eine Abschaffung der Stichtagsregelung in Leverkusen?

Vielen Dank für eine Beantwortung über z.d.A. Rat.

Freundliche Grüße
Irina Prüm
Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Download der Anfrage

  1. Pingback: Antwort der Stadtverwaltung zur Anfrage des Stadtelternrats zu den Elternbeiträgen – Die Sockenseite

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