Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien sowie der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 12.11.2020:
Antrag
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss möge beschließen, dass die Festlegung der Elternbeiträge in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen nicht mehr am Alter des Kindes am Stichtag festgemacht wird, sondern am jeweils aktuellen Alter des Kindes. Der Satz „In Anlehnung an § 19 KiBiz wird das Kind für das gesamte Kindergartenjahr der Altersgruppe zugeordnet, welches es am 01. November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht hat.“ ist durch „Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes. Wird ein beitragspflichtiges Kind 2 Jahre alt, ändert sich der Elternbeitrag zum 01. des Monats, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet. Wird ein beitragspflichtiges Kind 3 Jahre alt, ändert sich der Elternbeitrag zum 01. des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.“ zu ersetzen.
Begründung
Die aktuelle Elternbeitragssatzung besagt, dass Kinder, die zu Beginn des Kindergartenjahrs als U2- bzw. U3-Kinder aufgenommen werden, den jeweils erhöhten Elternbeitrag für U2- bzw. U3-Kinder bis zum Ende des Kindergartenjahres zahlen müssen, wenn das Kind nach dem 01.11. eines Jahres Geburtstag hat. Für Kinder, die vor dem 01.11. Geburtstag haben, ist jedoch für das gesamte Jahr der reduzierte Elternbeitrag für U3- bzw. Ü3-Kinder zu entrichten. Dies führt zu einer Benachteiligung von Familien, deren Kinder nach dem 01. November geboren wurden: Sie lassen ihr Kind für den gleichen Zeitraum betreuuen wie für ein bspw. zwei Wochen älteres Kind, müssen aber deutlich höhere Beiträge entrichten.
In einer Beispielrechnung für 45 Stunden pro Woche betreute Kinder, deren Eltern der Einkommensstufe 8 zugerechnet werden, werden für ein am 31.10. geborenes zweijähriges Kind für das Kitajahr 2.232€ berechnet, während ein am 1.11. des gleichen Jahres geborenes zweijähriges Kind 3.600€ berechnet werden. Im folgenden Jahr sind für die gleichen Kinder Beiträge von 1.872€ gegenüber 2.232€ zu entrichten. In Summe zahlt die Familie des um einen Tag jüngeren Kindes im Laufe von zwei Jahren 1.728€ mehr, also fast den Beitrag für ein zusätzliches Kitajahr. Dies wird von den Eltern als ungerecht angesehen.
Daher schlagen wir eine Änderung der Satzung vor: Wird ein beitragspflichtiges Kind 2 Jahre bzw. 3 Jahre alt, so soll sich der Elternbeitrag zum 01. des Monats, in dem das Kind das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet, auch ändern und dem tatsächlichen Betreuungsumfang angepasst werden. Dies würde bei den Beispielfamilien zu folgenden Beiträgen führen: Das ältere Kind würde als zweijähriges Kind im Kitajahr 2.460€ zahlen, während für das jüngere Kind 2.574€ zu zahlen sind. Im Kitajahr, in dem beide Kinder drei Jahre werden, wären für das ältere Kind 1.932€ zu zahlen, für das jüngere Kind 1.962€. Die bildet die Dauer des erhöhten Betreuungsaufwandes deutlich besser ab als die bisherige Berechungsgrundlage.
Wir fordern daher die Verwaltung auf, die vorgeschlagene Regelung zeitnah den entsprechenden Gremien zum Satzungsbeschluss vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Quell
Mitglied Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Stv. Vorsitzende Stadtelternrat
Beratungsfolge
Die Beratungsfolge ist https://ris.leverkusen.de/vo0053.asp?__kvonr=7585 zu entnehmen.