Politik und Gesellschaft Stadtelternrat

Antwort auf Anfrage zum Qualitätsmanagement in Leverkusener Kitas

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Wir dokumentieren die Antwort der Stadt auf die Anfrage zum Qualitätsmanagement in Leverkusener Kindertagesstätten von Irina Prüm, damals Vertreterin des Stadtelternrats im Kinder- und Jugendhilfeausschuss, die nach sage und schreibe 415 Tagen (!) in der z.d.A. Rat Nr. 10 beantwortet wurde.

Folgende Themen wurden beantwortet:

(Redaktioneller Hinweis: Thematisch zusammen gehörige Passagen wurden sortiert.)

Stellungnahme

Zu 1. – 12.:

Der Stadt Leverkusen als Trägerin von 41 städtischen Kindertageseinrichtungen ist es ein wichtiges Anliegen, die Betreuungsqualität kontinuierlich zu verbessern.

In den vergangenen Jahren sind dazu folgende Leitfäden und Verfahren zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Städtischen Kindertageseinrichtungen entwickelt und eingesetzt worden:

2016 Umsetzung der zahnärztlichen Untersuchung und der zahnmedizinischen Prophylaxe

Der Zahnarzt der Stadt Leverkusen (Fachbereich Medizinischer Dienst) und das Team der Pädagogischen Fachberatung haben gemeinsam die Leitlinien zur Umsetzung der zahnärztlichen Untersuchungen und der zahnmedizinischen Prophylaxe in den städtischen Tageseinrichtungen ausgearbeitet. Sie dienen somit den städtischen Kitas seit 2016 als entsprechender Handlungsrahmen.

2016 Umsetzung BaSiK Verfahren

In einer Arbeitsgruppe mit Leitungen der städtischen Kitas und Kolleginnen und Kollegen der Pädagogischen Fachberatung wurden unter Moderation der städtischen psychologischen Beratungsstelle die vorgeschlagenen Verfahren zur Sprachentwicklungsbeobachtung in den städtischen Tageseinrichtungen getestet und evaluiert. Die Arbeitsgruppe hat sich seinerzeit einstimmig für die Einführung dem BaSiK-Verfahren ausgesprochen. Damit wurde das BaSiK-Verfahren offizieller Teil der Leverkusener Bildungsdokumentation für die Städtischen Kitas. Die Fachkräfte in den Tageseinrichtungen wurden in Fortbildungen zur Anwendung des BaSiK-Verfahren entsprechend geschult.

2018 Kinderschutz in Tageseinrichtungen und Meldepflichten nach § 47 SGB VIII

In einer Leitungsrunde der städtischen Kitas und in anschließenden kleinen Settings wurde dieses Thema ausführlich bearbeitet. Im Zuge dessen wurden die städtischen Kitas mit Hilfe eines Sammelordners „Weißer Ordner“ (siehe das in der Anlage 1 beigefügtes Inhaltsverzeichnis) mit allen zu dieser Thematik vorhandenen und seitens des Landes zur Verfügung gestellten Materialien in die Thematik eingeführt. Jede Einrichtung entwickelt darauf basierend individuell die Vorgehensweise bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung durch in der Einrichtung tätige Personen.

2018 Leitfaden für die Therapien in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Leverkusen

In einer Arbeitsgruppe der pädagogischen Fachberatung gemeinsam mit Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder mit Förderbedarf betreut werden (ehemalige integrative Kitas und nunmehr Kompetenzzentren), wurde ein Leitfaden zur therapeutischen Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen erarbeitet. Dieser Leitfaden wurde vor der formalen Bereitstellung, gemeinsam mit den in den städtischen Kitas eingesetzten Therapeutinnen und Therapeuten final abgestimmt.

2018 Aufnahmekriterien

Im Jahr 2018 wurden vom Fachbereich Kinder und Jugend verbindliche Aufnahmekriterien für alle städtischen Tageseinrichtungen für Kinder entwickelt und durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss genehmigt. Seit diesem Zeitpunkt werden die Aufnahmekriterien in den städtischen Tageseinrichtungen umgesetzt.

2019 Leitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

In Abstimmung mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Leverkusen sind konkrete Verfahrensabläufe für Tageseinrichtungen für Kinder erarbeitet worden, wie in den Tageseinrichtungen vorgegangen wird, wenn von Fachkräften entsprechende Beobachtungen gemacht werden. Dieser Leitfaden wurde bei einer gemeinsamen Leitungsrunde vorgestellt und in einer weiteren Leitungsrunde ein halbes Jahr später evaluiert.

Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Leverkusen bisher nicht vorgesehen. Eine externe Evaluierung wurde in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder bisher ebenfalls nicht durchgeführt.

Folgende Materialien dienen in den städtischen Tageseinrichtungen unter anderem als Leitfragen zur „(Selbst)“-Evaluation:

Alle Tageseinrichtungen der Stadt Leverkusen haben den Unterpunkt Partizipation in ihre individuelle Konzeption aufgenommen. Die Erarbeitung erfolgte unter anderem auf der Basis folgender Veröffentlichungen:

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Leverkusen ist Rüdiger Hansen (Diplom- Sozialpädagoge, Leiter des Projektes „Die Kinderstube der Demokratie“ / Partizipation und Buchautor) im November 2017 zu einer Vortragsveranstaltung eingeladen worden. 2016 haben bereits einrichtungsübergreifend Fortbildungen zum Thema Partizipation stattgefunden. In den Jahren 2017 und 2018 haben alle Einrichtungen, die ihr Interesse gemeldet haben, eine individuelle Teamschulung zum Thema Partizipation und Beschwerdemanagement erhalten. In den Familienzentren haben 2019 weitere Fortbildungen stattgefunden.

Häufige Beschwerdethemen von Kindern sind Streitigkeiten um Spielmaterialien, Freiräume (darf ich auch ohne Aufsicht auf das Außengelände etc.), Kleidung, Essen, Teilnahme an Aktivitäten/Ausflügen oder Bring- und Abholzeiten.

Die konkrete Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens und der darauffolgenden Veränderungsprozesse legt jede Tageseinrichtung in ihrer individuellen Konzeption fest.

Prozesse zum Management von kindlichen Anregungen und Beschwerden von freien Trägern sind nicht bekannt.

Jede Tageseinrichtung der Stadt Leverkusen legt in ihrer Konzeption fest, wie die Personensorgeberechtigten über ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung informiert werden. Die Leitungskräfte in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder bieten den Personensorgeberechtigten bei vorliegenden Anregungen und Beschwerden die Hinzuziehung des Elternbeirates an. Allerdings liegt es in der individuellen Entscheidung jedes Einzelnen, ob er diese Unterstützung wünscht. Sollten aus Elternsicht eingebrachte Themen nicht adäquat bearbeitet werden, steht das Team der pädagogischen Fachberatung zur Klärung zu Verfügung.

Über die Beschwerden von Eltern über ihre Tageseinrichtung für Kinder wird keine Statistik geführt. Häufige Beschwerdethemen sind:

  • Nicht erfüllter Wechselwunsch von 35-Std-Platz zu 45-Std-Platz
  • Aussetzungen der Essengeldpauschale
  • Aufsichtspflicht bei u3-Betreuung
  • Treppenhäuser
  • Betreuung und Förderung von Inklusions-Kindern

Diese Themen benötigen individuelle Lösungsstrategien. Die Leitungen der Städtischen Kitas arbeiten gemeinsam mit der Pädagogischen Fachberatung und gegebenenfalls weiteren externen Fachstellen individuell an einer Lösung zum Wohle des einzelnen Kindes.

Der Elternbeirat kann die betroffenen Eltern unterstützen, wenn sie dies wünschen. Die Erfahrung zeigt, dass dieses Angebot nur selten in Anspruch genommen wird.

Kinder und Jugend

Inhaltsverzeichnis des Sammelordners "Weißer Ordner" zum Kinderschutz in Tageseinrichtungen
Inhaltsverzeichnis des Sammelordners „Weißer Ordner“ zum Kinderschutz in Tageseinrichtungen

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