Politik und Gesellschaft Stadtelternrat

Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage zum tatsächlichen Betreuungsbedarf 2017/2018

Kinder beim Spiel
Kinder beim Spiel

Auf die Anfrage zum tatsächlichen Betreuungsbedarf hat die Stadtverwaltung in der z.d.A. Rat Nr. 4 vom 22.3.2018 geantwortet. Wir dokumentieren dies gern:

Stellungnahme:

Zu 1. bis 6.:
Beim Kita-Planer handelt es sich um ein Vormerksystem, das tagesaktuelle Aussagen zu Betreuungsplatzvormerkungen für die Tageseinrichtungen für Kinder liefern kann. Eine statistische Festschreibung von Daten gibt es nicht. Rückblickende Auswertungen entsprechend den Ziffern 1. bis 6. sind von daher nicht möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Programm um ein Instrument der Bedarfsplanung und nicht der Qualitätsbewertung von Kitas handelt. Die Priorisierung trifft keine Aussage über die Beliebtheit einer Einrichtung, da für Eltern verschiedenste Gründe für das Priorisieren einer Einrichtung maßgeblich sind.
Ein Einbezug der Tagespflege ist bisher noch nicht erfolgt.
Zu 7.:
2017 wurden 308 Kinder in Tagespflege vermittelt. Alle neu vermittelten Kinder sind in der Kindertagespflege in der Regel unter 3 Jahren. Eine Aufschlüsselung nach Stadtteil für die jeweils neu vermittelten Kinder liegt nicht vor.
Zu 8.:
Von August 2016 bis einschließlich Juli 2017 wurden insgesamt 576 Rechtsanspruchs-Anträge gestellt (162 U3, 414 Ü3). Monatliche Aufschlüsselungen liegen nicht vor.
Zu 9.:
Von August 2016 bis einschließlich Dezember 2016 wurden insgesamt 86 Rechtsanspruchs-Anträge gestellt (33 U3, 53 Ü3). Von Januar 2017 bis Ende Juni 2017 wurden insgesamt 410 Rechtsanspruchs-Anträge gestellt (104 U3, 306 Ü3).
Zu 10.:
Die Bearbeitung der Rechtsanspruchs-Anträge richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.2007. Nach Möglichkeit wird eine parallele Platzvergabe während der Vergabezeit der Betreuungsplätze durch die Leitungen der Tageseinrichtungen für Kinder vermieden. Die entsprechenden Anträge werden dann für eine spätere zeitgerechte Bearbeitung zurückgestellt. Unter den gesetzlichen Fristvorgaben kann im Einzelfall allerdings auch eine parallele Platzvergabe notwendig werden. Generell werden Rechtsanspruchs-Anträge ansonsten möglichst zeitnah bearbeitet.
Zu 11.:
Diesbezügliche Auswertungen liegen nicht vor. Der Umfang der angebotenen Betreuung im Rechtsanspruchsverfahren richtet sich vor dem Hintergrund der bestehenden Defizitsituation an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder und der Problematik der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Städtischen Tageseinrichtung für Kinder in Leverkusen strikt nach dem individuellen Bedarf der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Zu 12.:
Eine Aussage für das gesamte Kindergartenjahr 2017/2018 lässt sich nicht treffen, da monatliche Veränderungen bei der Belegung der Betreuungsplätze gegeben sind. Für November 2017 ergibt sich folgender Sachstand:
5 Gruppen in der Gruppenform I nach KiBiz, Soll jeweils 20 Kinder, Ist jeweils 22 Kinder. 1 Gruppe in der Gruppenform II nach KiBiz, Soll 10 Kinder, Ist 11 Kinder.
Zu 13.:
Nach der vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossenen Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder, gibt es im Kindergartenjahr 2017/2018 insgesamt rund 301 Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder, wovon rund 156 Gruppen auf die Stadt Leverkusen und rund 145 Gruppen auf freie Träger entfallen. Die Angabe „rund“ ist dabei erforderlich, da die Jugendhilfeplanung nicht in allen Fällen Gesamtgruppen nach dem Kinderbildungsgesetz enthält, vielmehr eine anteilige Gruppenbildung in unterschiedlicher Konstellation möglich ist, soweit die generelle Gruppenstruktur/Personalbemessung nach dem Kinderbildungsgesetz eingehalten wird. Von daher weist die vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Leverkusen als Grundlage für das Betreuungsangebot in Leverkusen beschlossene Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder, auch keine Gruppen, sondern die konkreten Betreuungsplatzzahlen beim entsprechenden Betreuungsanbot in der jeweiligen Tageseinrichtung für Kinder aus, die anhand der Sollstärken der Betreuungsgruppen nach KiBiz in die vorstehenden Gruppenzahlen umgerechnet worden sind.
Zu 14.:
4 Gruppen in der Gruppenform II nach KiBiz, Soll jeweils 10 Kinder, Ist jeweils 12 Kinder. 1 Gruppe III, Mischform 35/45 Stunden, Soll 10/15 Kinder, Ist 12/18 Kinder. Alle vorgenannten Gruppen sind in der Trägerschaft der Stadt Leverkusen.
Zu 15. und 16.:
Nach der vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 18.01.2018 beschlossenen Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder, fehlen im Kindergartenjahr 2018/2019 in Leverkusen 137 U3-Plätze und 12 Ü3-Plätze.
Zu 17.:
Es gibt aktuell keine Übergangslösungen, vielmehr müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. So muss die Einrichtung Stralsunder Straße nach provisorischem Rückbau zu einer Tageseinrichtung für Kinder zunächst zur Auslagerung der im EG der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Nikolaus-Groß-Straße betreuten Kinder genutzt werden, um hier einen aufgetretenen erheblichen Wasserschaden beseitigen zu können.
Betreuungserfordernisse werden unabhängig von Übergangslösungen im Rahmen des
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz wie bisher abgearbeitet und nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Kinder und Jugend

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