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Greif zu, nimm mich, aber klau mich nicht

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Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst?
Ein für Deutschland geplantes Leistungsschutzrecht würde die Suche im Internet stark einschränken. Willst Du das? Misch‘ Dich ein.

Es ist immer wieder faszinierend, zu welch absurden Gedankengängen die Befürworter der Leistungsschutzgelds fähig sind. Angesichts der netten Kampagne, die Google unter http://www.google.de/campaigns/deinnetz/ gestartet hat, hyperventiliert sich der Bundesverband der Zeitungsverleger auf Twitter um den letzten verfügbaren Verstand, wie Netzpolitik unter https://netzpolitik.org/2012/bdzv-arbeit-von-suchmaschinen-ist-mit-ladendiebstahl-vergleichbar/ dokumentiert.

Weil die Verleger zu dämlich/faul/unfähig (Zutreffendes bitte ausmalen) sind, ihre Inhalte vor automatisierten Abgriffen zu schützen, muss das LSR ganz dringend her. Und wer dagegen ist, also zum Beispiel Deutschlands führende Urheberrechtsexperten (vgl. <http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf>), will natürlich automatisch auch Ladendiebstahl legalisieren. Um zu erkennen, warum das ein elender Hirnfick ist, muss ich etwas ausholen.

Es ist eigentlich ganz einfach: Wer nicht will, dass Suchmaschinen Inhalte indizieren und damit für Benutzersuchen nutzbar machen, schreibt dies in eine kleine Datei namens robots.txt, die auf dem gleichen Server wie die Inhalte liegt. Wer Nachhilfe braucht, muss unter http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard nachlesen, was diese mächtige kleine Datei kann, die u.a. dem Googlebot sagt, was er zu tun und zu lassen hat. 

Was die Verleger jetzt machen, ist folgendes: Jemand stellt ein teures Buch auf dem Flohmarkt aus, klebt einen Zettel dran, auf dem „Nimm mich mit, ich koste nix“ steht, und beschwert sich dann, dass jemand ein Foto vom Werbetext des Buchs gemacht hat und für diejenigen den fotografierten Text anzeigt, die nach den Inhalten des Werbetextes suchen, und dann mit einem Knopfdruck zum Buch hüpfen können, dass immer noch auf dem Flohmarkt liegt. Bescheuert, nicht wahr?

Irgendwer wird jetzt vielleicht behaupten, der Vergleich hinke, weil es einen solchen Zettel ja nicht gibt. Hat dieser jemand recht? Nein, natürlich nicht. Damit Google ihre Inhalte findet, haben die Verleger schöne Suchmaschinenoptimierung betrieben und dafür die Datei robots.txt benutzt, damit ihre Inhalte auch bitte alle schön indiziert werden. Sie haben das Abgreifen der Snippets (also der Werbetexte) nicht untersagt, obwohl Google diese Funktion anbietet (und unter http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=35304 auch noch schön erklärt), womit der Googlebot berechtigerweise denkt, dass er die Snippets indizieren soll. Damit werden dann die Inhalte für Suchen verfügbar. Das wollen die Verlage, denn sonst würde ja kaum jemand auf ihre Inhalte stoßen. Und wenn sie es nicht wollten, hätten sie in die robots.txt ja entsprechende Befehle hineinschreiben können. Q.e.d.

  1. weshalb kann man nicht -1 geben?

  2. Weil man den Text verstehend lesen darf, und diese Möglichkeit dann nicht mehr in Betracht zu ziehen braucht? 😉

    Die Verlage brauchen Google wie die Luft zum Atmen, verwechseln aber die Verantwortlichkeiten und verpulvern ihre immer knapper werdende Energie sinnlos, indem sie ins Leere prügeln. Ich zitiere einfach mal Stefan Niggemeiers sehr treffenden Schluss seines jüngsten Blogpostings (vgl. http://www.stefan-niggemeier.de/blog/google-ist-nicht-das-netz-und-verlage-sind-nicht-der-gute-journalismus/): "Sie haben immer noch nicht gemerkt, dass sie im vermeintlichen Kampf ums Überleben gerade ihre Lebensgrundlage verspielen."

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